Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen

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Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden, die nicht verfahrensfrei gestellt sind, müssen die Bauvorlagen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.

Volltext

Bauvorlageberechtigt ist, wer in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist (Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern) und wer einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweist, danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden von mindestens zwei Jahren,
  • Referenzliste mit eigenen Entwurfsplanungen,
  • drei eigenhändig erarbeitete Entwurfsplanungen,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind:

  • berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden und
  • Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Antragsgebühr EUR 100,00

Eintragungsgebühr EUR 125,00

Löschungsgebühr EUR 100,00

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid des Eintragungsausschusses

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Fristen

keine

Formulare

Der Antrag auf Mitgliedschaft kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden:

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Ansprechpunkt

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

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Fax: 0385 55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr

Dienststelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse:
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
0385 55836-0
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Dienstag: 13 – 15 Uhr
Donnerstag: 13 – 18 Uhr

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