Kinderschutz Koordinierung

Teaser

Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden.

Volltext

Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden. Dazu sollen alle wichtigen Akteure im Kinderschutz, wie z. B. Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei in einem Kooperationsnetzwerk zusammenarbeiten.

Die verbindliche Kooperation der Einrichtungen und Institutionen soll durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) organisiert werden. Ziel ist es, Kindern und Eltern möglichst frühzeitig geeignete Angebote zur Verfügung zu stellen, um ihre Entwicklungsperspektiven nachhaltig zu verbessern.

Die Sicherstellung von Netzwerken Frühe Hilfen wird durch einen Fonds des BMFSFJ (Bundesstiftung Frühe Hilfen) finanziell unterstützt.

Voraussetzungen

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land zum Fonds Frühe Hilfen gemäß § 3 Abs. 4 KKG.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

27.06.2019

Zuständige Stelle

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern (Referat IX 230 – Familienpolitik)
Landeskoordinierungsstelle Fonds Frühe Hilfen

Hausanschrift: Werderstraße 124
19055 Schwerin

Um Ihnen ein komfortables Surf-Erlebnis zu bieten, setzen wir Cookies ein. Da uns Ihre Privatsphäre am Herzen liegt, verwenden wir diese nicht dazu, Sie ohne Ihr Wissen zu identifizieren oder Ihre Aktionen nachzuverfolgen. Wenn wir personenbezogene Cookies speichern müssen – zum Beispiel für die Kontaktaufnahme – tun wir dies nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.