Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

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Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

Volltext

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

In diesem Rahmen werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen geprüft und der Unterhalt festgelegt. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann im Jugendamt beurkundet werden (= Unterhaltstitel).

Erforderliche Unterlagen

Zur Beurkundung muss der Unterhaltspflichtige vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden
  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
  • Bei Abänderungsbeurkundungen: letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarielle Vereinbarung)

Voraussetzungen

Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben:

bei minderjährigen Kindern:

  • der allein sorgeberechtigte Elternteil
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem
    das/die Kind(er) lebt(en)

bei volljährigen Kindern:

  • das volljährige Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn es sich in Schul - oder Berufsausbildung befindet bzw. ein Studium absolviert

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Beurkundung erfolgt kostenfrei.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

27.06.2019

Zuständige Stelle

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Unterhaltsangelegenheiten
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5107
(Bemerkung: Frau Lischke (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

Andrea Ott
Sachbearbeiterin Unterhalt / Erstberatung / Beistandschaften
Raum:
410 (PCH)
Tel.:
03871 722-5130
Anja Schardien
Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (UVG)
Raum:
B213 (LWL)
Tel.:
03871 722-5139
Anke Werschky
Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (UVG)
Raum:
B213 (LWL)
Tel.:
03871 722-5143
Dörte Wolter
Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (UVG)
Raum:
B211 (LWL)
Tel.:
03871 722-5144
Elfi Wilck
Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (UVG)
Raum:
B206 (LWL)
Tel.:
03871 722-5251
Janina Fiedelmann
Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (UVG)
Raum:
B206 (LWL)
Tel.:
03871 722-5134
Jenna Giese
Sachbearbeiterin Unterhalt / Erstberatung / Beistandschaften
Raum:
B205 (LWL)
Tel.:
03871 722-5256
Kati Seddig
Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (UVG)
Raum:
B211 (LWL)
Tel.:
03871 722-5141
Kirsten Marten
Sachbearbeiter/in
Raum:
B208 (LWL)
Tel.:
03871 722-5146
Madlin Thiel
Sachbearbeiterin Unterhaltsvorschuss (UVG)
Tel.:
03871 722-5140
Marion Syre
Sachbearbeiterin Unterhalt / Erstberatung / Beistandschaften
Raum:
409 (PCH)
Tel.:
03871 722-5132
Nannett Koslowski
Sachbearbeiterin Unterhalt / Erstberatung / Beistandschaften
Raum:
B203 (LWL)
Tel.:
03871 722-5135
Niklas Kerwin
Sachbearbeiter
Raum:
B204 (LWL)
Tel.:
03871 722-5231
Ramona Wendt
Sachbearbeiterin Unterhalt / Erstberatung / Beistandschaften
Raum:
B205 (LWL)
Tel.:
03871 722-5136
Sabine Müller
Sachbearbeiterin Unterhalt / Erstberatung / Beistandschaften
Raum:
409 (PCH)
Tel.:
03871 722-5133
Stefanie Cordes
Sachbearbeiterin
Raum:
B206 (LWL)
Tel.:
03871 722-5117

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