Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

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Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

Volltext

Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

  • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Unterstützung durch Hebammen,
  • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

07.07.2020

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachgebiet III - Einzelhilfen Grundsicherumg im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Landesblindengeld
Adresse:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5030
(Bemerkung: Frau Heinke (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

Anje Wiegner
Sachbearbeiterin
Raum:
130 (PCH)
Tel.:
03871 722-5019
Dirk Mannheim
Sachbearbeiterin
Raum:
132 (PCH)
Tel.:
03871 722-5048
Juliane Mraz
Sachbearbeiterin
Raum:
131 (PCH)
Tel.:
03871 722-5012
Katrin Hahn
Sachbearbeiterin
Postanschrift:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Raum:
131 (PCH)
Tel.:
03871 722-5023
Kenneth Bittermann
Sachbearbeiter
Postanschrift:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Raum:
132 (PCH)
Tel.:
03871 722-5034
Kim Schreiber
Sachbearbeiterin
Raum:
130 (PCH)
Tel.:
03871 722-5074
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Fachperson für Datenschutz
Postanschrift:
Eckdrift 93
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 20092-1212
Lisa Lindenau
Sachbearbeiterin
Raum:
130 (PCH)
Tel.:
03871 722-5053
Manuela Nierich
Sachbearbeiterin
Postanschrift:
Putlitzer Sraße 25
19370 Parchim
Raum:
131 (PCH)
Tel.:
03871 722-5059
Maria Strübing
Sachbearbeiterin
Raum:
132 (PCH)
Tel.:
03871 722-5036
Sophia Schünke
Sachbearbeiterin
Raum:
130 (PCH)
Tel.:
03871 722-5042
Vanessa Haase
Sachbearbeiterin
Raum:
132 (PCH)
Tel.:
03871 722-5036

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