Gesetzliche Unfallversicherung Anmeldung

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Unternehmen, mit und ohne Beschäftigte, sind verpflichtet, sich innerhalb einer Woche zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden.

Volltext

Die Meldung bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger müssen Sie innerhalb einer Woche vornehmen. Ändern Sie Ihre Unternehmensform oder Tätigkeit, sind Sie verpflichtet, diese Änderung innerhalb von vier Wochen beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch unabhängig von der Tatsache, dass Sie gegebenenfalls bereits eine Gewerbeanzeige erstattet haben.

In der Regel sind für Betriebe, Einrichtungen und Freiberufliche die gewerblichen Berufsgenossenschaften als Versicherungsträger zuständig, die nach Branchen gegliedert sind. Bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten sind die regional gegliederten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zuständig. Für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand sind die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) zuständig.

Als Unternehmer oder Freiberufler sind Sie meist nicht automatisch versichert. Sie können sich allerdings freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern.

Hinweis: Für Ihr Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile in unterschiedlichen Branchen hat. Maßgeblich ist hier der Unternehmensschwerpunkt – es besteht kein Wahlrecht.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Neugründung eines Unternehmens
  • Änderung der Unternehmensform oder der Tätigkeit

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Anmeldung bei Ihrem Versicherungsträger erfolgt online per Webformular.

  • Füllen Sie das Onlineformular durch die Beantwortung der dort gestellten Fragen aus, um Ihr Unternehmen oder Ihre freiberufliche/ selbstständige Tätigkeit anzumelden. Ihre Anmeldung wird anschließend automatisch an Ihren Unfallversicherungsträger weitergeleitet.
  • Nachdem Sie das Webformular fertig ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Kopie der Anmeldung zum Download sowie die Kontaktdaten Ihres Unfallversicherungsträgers.
  • Anschließend erhalten Sie eine Nachricht des Unfallversicherungsträgers zur Aufnahme Ihres Unternehmens/ Ihrer Tätigkeit per Post.

Hinweis: Auch Haushaltshilfen müssen Sie bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Dies erfolgt ebenfalls per Webformular über die Minijob-Zentrale.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 1 bis 2 Wochen

Fristen

  • Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit: innerhalb einer Woche ab Unternehmens-/ Tätigkeitsstart
  • Änderungen Ihres Unternehmens oder Ihrer Tätigkeit: innerhalb von vier Wochen nach der Änderung

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

01.04.2019

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

Telefax: 030 18 527 2236
E-Mail-Adresse: info@bmas.bund.de

Ansprechpunkt

Die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Servicetelefon der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 60 50 40 4
Montag bis Freitag: 08:00 bis 18:00 Uhr

Die Infoline ist auch über Gebärdentelefon erreichbar: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

Wenn Sie gehörlos oder hörbehindert sind, können Sie das ISDN-Bildtelefon anrufen: 0800 60 50 415

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