Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden

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Wer in Deutschland beabsichtigt, in der Prostitution tätig zu werden, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.

Volltext

Seit 2017 ist für Prostituierte neben einer gesundheitlichen Beratung auch eine persönliche Anmeldepflicht vorgeschrieben. Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch durchgeführt. In diesem erhalten Prostituierte umfassende Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote. Die Anmeldung muss in Präsenz erfolgen.
Über die erfolgte Anmeldung wird ein Nachweis ausgestellt. Auf Wunsch der anmeldepflichtigen Person kann diese zusätzlich als Aliasbescheinigung ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbild (45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
  • Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • falls keine deutsche Staatsangehörigkeit und keine Freizügigkeitsberechtigung besteht – ein Nachweis über die Erlaubnis in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
  • aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung in Deutschland, hilfsweise den Nachweis über eine Zustellanschrift in Deutschland
  • sollte die Anmeldung nicht mit der gesundheitlichen Beratung zusammen erfolgen - Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung (nicht älter als drei Monate)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anmeldung kostenfrei.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:

  • Im ersten Schritt findet eine gesundheitliche Beratung in einem vertraulichen Gespräch statt. Sie ist Voraussetzung für die persönliche Anmeldung.
  • Im zweiten Schritt erfolgt in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch die behördliche Anmeldung.
    • Die Anmeldebehörde stellt die Anmeldebescheinigung in der Regel direkt im Anschluss an das Informations- und Beratungsgespräch, spätestens aber nach fünf Werktagen aus, sofern alle erforderlichen Angaben und Nachweise erbracht wurden und keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen.

Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Anmeldung inklusive persönlicher Beratung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.

Fristen

der Anmeldebescheinigung für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren

Geltungsdauer: 1 Jahr

der Anmeldebescheinigung für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren

Geltungsdauer: 2 Jahre

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

25.01.2024

Zuständige Stelle

Die Anmeldebehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS),
Fachbereich Anmeldung und Beratung für Prostituierte (Pro*SABI) an dem von Ihnen gewünschten Ort (Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg).

Dienststelle

Fachbereich LAGuS 4054 - Anmeldung und Beratung für Prostituierte (Pro*SABI)
Adresse:
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Tel.:
+49 385 588-59355
Mobiltelefon:
+49 171 1762120
Öffnungszeiten:

Mo. 13:00 – 15:00 Uhr
Di. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Fr. 10:00 – 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner

Daniela Jaeschke
Postanschrift:
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Tel.:
+49 385 588-59101
+49 385 588-59101

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