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Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.
Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben.
Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf finanzielle Hilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) mit Bestätigung der Meldebehörde.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.
Fristen
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Kinder bei der Staatskanzlei vorliegen.
Formulare
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpunkt
Referat 330 - Protokoll, Ordensangelegenheiten, Ehrungen
Dienststelle
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Ansprechpartner
19053 Schwerin, Landeshauptstadt