Rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Volltext

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Auch für Mecklenburg-Vorpommern wurde in Art 13 der Landesverfassung die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung aufgenommen.

Um dieses Ziel zu erreichen, findet zum einen dort, wo Frauen benachteiligt sind, eine aktive Frauenförderung und die Beseitigung diskriminierender Rahmenbedingungen und Regelungen statt. Zum anderen sollen künftige Benachteiligungen von Frauen oder Männern gegenüber dem anderen Geschlecht verhindert werden, indem bei allen politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Anfang an darauf geachtet wird, welche Auswirkungen sie auf das eine und das andere Geschlecht haben (Prinzip des Gender-Mainstreaming).

In den Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden gemäß den §§ 41 und 118 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hauptamtlich Gleichstellungsbeauftragte tätig. In kleineren Gemeinden sind Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig. Gemäß § 142 bestellen Ämter mit eigener Verwaltung eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Gleichstellungsbeauftragten erfüllen im Rahmen der gemeindlichen Allzuständigkeit Aufgaben, die der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen. Sie haben Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Leben, die in Einzelfällen auch Männern entstehen, aufzudecken und wirken auf deren Abbau hin.

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

25.08.2020

Zuständige Stelle

  • Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V
  • Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
  • Gleichstellungsbeauftragte der Landesverwaltung
  • Gleichstellungsbeauftragte der kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden

Weitere Informationen
Defekter Link wurde korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gleichstellung, Generation und Vielfalt
Adresse:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Postanschrift:
Postfach Postfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
03871 722-1600
(Bemerkung: Frau Glöde (Gleichstellungsbeauftragte))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Ansprechpartner

Andrea Tralau
Sachbearbeiterin
Abteilung:
FD 16 - Büro für Chancengleichheit
Raum:
356 (PCH)
Tel.:
03871 722-1609
Anett Nuklies
Sachbearbeiterin
Abteilung:
FD 16 - Büro für Chancengleichheit
Raum:
353 (PCH)
Tel.:
03871 722-1605
Bärbel Kühne
Sachbearbeiterin
Abteilung:
FD 16 - Büro für Chancengleichheit
Raum:
300 (PCH)
Tel.:
03871 722-1601
Cindy Klechowicz
Sachbearbeiterin
Abteilung:
FD 16 - Büro für Chancengleichheit
Raum:
355 (PCH)
Tel.:
03871 722-1609
Sebastian Turtschan
Sachbearbeiter
Raum:
353 (PCH)
Tel.:
03871 722-1603
Simone Schmülling
Sachbearbeiterin
Abteilung:
FD 16 - Büro für Chancengleichheit
Raum:
356 (PCH)
Tel.:
03871 722-1602

Um Ihnen ein komfortables Surf-Erlebnis zu bieten, setzen wir Cookies ein. Da uns Ihre Privatsphäre am Herzen liegt, verwenden wir diese nicht dazu, Sie ohne Ihr Wissen zu identifizieren oder Ihre Aktionen nachzuverfolgen. Wenn wir personenbezogene Cookies speichern müssen – zum Beispiel für die Kontaktaufnahme – tun wir dies nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.