Kriegsopferfürsorge Gewährung

Volltext

1. Leistungen für Beschädigte und deren Familienangehörige

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten gesundheitlich beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte), wenn Sie eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung nach diesem Gesetz haben.

Beschädigte erhalten ferner Leistungen der Kriegsopferfürsorge auch für ihre Familienmitglieder, wenn sie deren Lebensunterhalt überwiegend bestreiten bzw. vor der Schädigung bestritten haben und soweit diese ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.

2. Leistungen für Hinterbliebene

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten zudem Hinterbliebene von Beschädigten (Witwen, Witwer, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Waisen, Elternpaare oder Elternteile), die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen (z.B. Witwen- oder Waisenrente).

3. Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigte sind vor allem:

  • Kriegsbeschädigte,
  • Opfer von Gewalttaten,
  • Wehrdienstbeschädigte,
  • Zivildienstbeschädigte,
  • Opfer staatlichen Unrechts in der DDR,
  • Impfgeschädigte
  • sowie jeweils deren Hinterbliebene.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
  • Einkommens- und Vermögensnachweise

Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen

1. Anerkennung eines Versorgungsanspruches

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können grundsätzlich erst erbracht werden, wenn ein Träger der Kriegsopferversorgung einen Versorgungsanspruch durch einen Bescheid anerkannt hat.

2. Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)

Beschädigte oder deren Hinterbliebene können dann Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten, wenn die sogenannte wirtschaftliche Kausalität vorliegt. Das bedeutet, dass die Beschädigten infolge der Schädigung bzw. die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Versorgers/der Versorgerin nicht in der Lage sind, ihren sich aus der Schädigung ergebenden individuellen Bedarf aus ihrem Einkommen und Vermögen und den übrigen Versorgungsleistungen nach dem BVG zu decken.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Verfahrensablauf

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.

Bearbeitungsdauer

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

aktualisiert: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

07.09.2018

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern:

  • Hauptfürsorgestellen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • Fürsorgestelle bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

Ansprechpunkt

In Mecklenburg-Vorpommern:

  • Hauptfürsorgestellen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • Fürsorgestelle bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachgebiet IV - Asyl / Wohnungsverwaltung / System
Adresse:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5022
(Bemerkung: Herr Hermann (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

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Sachbearbeiterin
Raum:
104 (PCH)
Tel.:
03871 722-5066
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Sachbearbeiterin
Raum:
104 (PCH)
Tel.:
03871 722-5212
Juliane Schrödter
Sachbearbeiterin
Raum:
103 (PCH)
Tel.:
03871 722-5088
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Fachperson für Datenschutz
Postanschrift:
Eckdrift 93
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 20092-1212
Mandy Michelle Speckmann
Sachbearbeiterin
Raum:
104 (PCH)
Tel.:
03871 722-5005
Stefanie Pohl
Sachbearbeiterin
Raum:
123 (PCH)
Tel.:
03871 722-5008
Tobias Wüstenhagen
Sachbearbeiterin
Raum:
103 (PCH)
Tel.:
03871 722-5070
Vivien Chen
Sachbearbeiterin
Raum:
103 (PCH)
Tel.:
03871 722-5044

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