Flughafen: Genehmigung beantragen

Erforderliche Unterlagen

  • Der Antrag muss alle Informationen gemäß § 40 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) enthalten

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrages
  • Prüfung der Antragsunterlagen durch die Behörde
  • ggf. Ortsbesichtigung und Beratung der Antragsteller
  • ggf. Nachforderung von Unterlagen und deren Prüfung
  • Eröffnung des Genehmigungsverfahrens (Beteiligungsverfahren)
  • Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
  • Genehmigungserteilung
  • Abnahmeprüfung nach Fertigstellung des Flugplatzes
  • Gestattung der Betriebsaufnahme

Bearbeitungsdauer

  • Keine Angabe möglich

Fristen

  • Keine Fristsetzung

Formulare

Keine Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Fachlich freigegeben am

13.03.2017

Zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Ansprechpunkt

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Dienststelle

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit
Adresse:
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Ansprechpartner

Torsten Butzin
Referatsleitung
Postanschrift:
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

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