Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

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Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Volltext

Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.

Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Beratung und persönliche Unterstützung,
  • Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

Erforderliche Unterlagen

Mindestens:

  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Voraussetzungen

  • Vorliegen besonderer Lebensverhältnisse (zum Beispiel ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung),
  • Vorliegen sozialer Schwierigkeiten von gravierender Natur, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken und deutlich das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten übersteigen und
  • die Unfähigkeit des Betroffenen, die Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Verfahrensablauf

Beratungstermin vereinbaren

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Fristen

Einzelfallabhängig

Formulare

Unterlagen sind ggf. bei den zuständigen Trägern der Sozialhilfe erhältlich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.12.2018

Zuständige Stelle

Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Dienststelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachgebiet I - Gesamtfall Eingliederungshilfe
Adresse:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5010
(Bemerkung: Herr Leu (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

Angela Müller-Jacobi
Sachbearbeiterin
Postanschrift:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5011
Anika Castelan
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5014
Anne-Kathrin Pokorra
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5028
Christin Daunigt
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5082
Janine Neubecker
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5041
Jennifer Bauer
Sachbearbeiterin
Postanschrift:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5076
Katja Langner
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5024
Lisa Neupauer
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5006
Marlies Gransow
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5020
Martina Speidel
Sachbearbeiterin
Postanschrift:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5029
Monika Lange
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5046
Nadine Bartels
Sachbearbeiterin
Postanschrift:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5018
Petra Korzen
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5025
Stefanie Krahn
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5038
Teresa Frese
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5099
Ulrike Rose
Sachbearbeiterin
Postanschrift:
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5028

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