Voraussetzungen der Betreuung

Volltext

Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers ist, dass die betroffene Person volljährig und hilfsbedürftig ist.

Hilfsbedürftig ist, wer infolge einer Erkrankung oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.

Die Hilfsbedürftigkeit kann auf folgenden Krankheiten oder Behinderungen beruhen:

  • psychische Krankheiten
    Hierzu gehören alle körperlich nicht begründbaren seelischen Erkrankungen; ferner seelische Störungen, die körperliche Ursachen haben, beispielsweise als Folge von Krankheiten (z.B. einer Hirnhautentzündung) oder von Verletzungen des Gehirns. Auch Abhängigkeitserkrankungen (Sucht) können bei entsprechendem Schweregrad psychische Krankheiten sein. Dasselbe gilt schließlich für Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen ("Psychopathien").
  • geistige Behinderungen
    Hierunter fallen die angeborenen sowie die während der Geburt oder durch frühkindliche Hirnschädigung erworbenen Intelligenzdefekte verschiedener Schweregrade.
  • seelische Behinderungen
    Dies sind bleibende psychische Beeinträchtigungen, die als Folge von psychischen Erkrankungen entstanden sind. Auch die geistigen Auswirkungen des Altersabbaus fallen darunter.
  • körperliche Behinderungen
    Auch körperliche Behinderungen können Anlass für die Bestellung eines Betreuers sein, allerdings nur, soweit sie die Fähigkeit zur Besorgung der eigenen Angelegenheiten wenigstens teilweise aufheben oder wesentlich behindern. Dies kann etwa bei dauernder Bewegungsunfähigkeit der Fall sein.

Zu der Krankheit oder Behinderung muss ein Fürsorgebedürfnis hinzutreten: Ein Betreuer darf nur bestellt werden, "wenn der Betroffene auf Grund dieser Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag". Es kann sich dabei etwa um Vermögensfragen (Renten- oder Wohnungsprobleme), aber auch um Fragen der Gesundheitsfürsorge oder Aufenthaltsbestimmung handeln.

Hinweis: Geht es nur darum, dass jemand rein tatsächliche Angelegenheiten nicht mehr selbstständig besorgen kann (z.B. der eigene Haushalt kann nicht mehr geführt werden), rechtfertigt das in der Regel nicht die Bestellung eines Betreuers. Hier wird es auf ganz praktische Hilfen ankommen, für die normalerweise kein gesetzlicher Vertreter notwendig ist. Für die Bestellung eines Betreuers ist vielmehr erforderlich, dass ein Volljähriger seine Angelegenheiten rechtlich ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.

Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

05.01.2011

Dienststelle

FG Sozialpsychatrischer Dienst
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5351
(Bemerkung: Herr Schmidt (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

Birgit Rathsack
SB Betreuungsbehörde
Abteilung:
Gesundheit
Raum:
620 (PCH)
Tel.:
03871 722-5344
Dorett Haselhan
SB Betreuungsbehörde Ludwigslust
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C117 (LWL)
Tel.:
03871 722-5342
Isabel Genkel
SB Betreuungsbehörde
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
627 (PCH)
Tel.:
03871 722-5345
Juliane Berg
Sachbearbeiterin
Raum:
627 (PCH)
Tel.:
03871 722-5346
Juliane Graap
SB Betreuungsbehörde
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C113 (LWL)
Tel.:
03871 722-5341
Kerstin Altenburg
SB Betreuungsbehörde
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C114 (LWL)
Tel.:
03871 722-5340
Melanie Nagel
SB Betreuungsbehörde
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
620 (PCH)
Tel.:
03871 722-5349
Yvonne Papke
SB Betreuungsbehörde
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C117 (LWL)
Tel.:
03871 722-5343

Um Ihnen ein komfortables Surf-Erlebnis zu bieten, setzen wir Cookies ein. Da uns Ihre Privatsphäre am Herzen liegt, verwenden wir diese nicht dazu, Sie ohne Ihr Wissen zu identifizieren oder Ihre Aktionen nachzuverfolgen. Wenn wir personenbezogene Cookies speichern müssen – zum Beispiel für die Kontaktaufnahme – tun wir dies nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.