Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung

Volltext

Um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen bei Eintritt eines Betreuungsfalles gewahrt werden, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder eine Betreuungsverfügung zu verfassen.

Mithilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die eigenen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden (z.B. Ausstellung einer Bankvollmacht). Soweit im Betreuungsfall ein Bevollmächtigter eingesetzt ist und handeln kann, darf das Betreuungsgericht für die dem Bevollmächtigten übertragenen Aufgaben in der Regel keinen Betreuer bestellen.

Mithilfe der Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise

  • wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
  • welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
  • ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
  • welche medizinische Behandlung Sie im Falle einer schweren Krankheit wünschen oder ablehnen und
  • welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.

Nähere Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung einschließlich entsprechender Muster finden Sie in der Broschüre "Das Betreuungsrecht" auf den Seiten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus bietet das Bundesministerium der Justiz eine ausführliche Broschüre zum "Betreuungsrecht" mit einem Schwerpunkt zur Vorsorgevollmacht an.

Broschüre "Das Betreuungsrecht"
Defekter Link wurden korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425

"Betreuungsrecht"
Defekter Link wurden korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425

Bundesverband der Berufsbetreuer

Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

05.01.2011

Dienststelle

FG Sozialpsychatrischer Dienst
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5351
(Bemerkung: Herr Schmidt (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

Birgit Rathsack
SB Betreuungsbehörde
Abteilung:
Gesundheit
Raum:
620 (PCH)
Tel.:
03871 722-5344
Dorett Haselhan
SB Betreuungsbehörde Ludwigslust
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C117 (LWL)
Tel.:
03871 722-5342
Isabel Genkel
SB Betreuungsbehörde
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
627 (PCH)
Tel.:
03871 722-5345
Juliane Berg
Sachbearbeiterin
Raum:
627 (PCH)
Tel.:
03871 722-5346
Juliane Graap
SB Betreuungsbehörde
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C113 (LWL)
Tel.:
03871 722-5341
Kerstin Altenburg
SB Betreuungsbehörde
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C114 (LWL)
Tel.:
03871 722-5340
Melanie Nagel
SB Betreuungsbehörde
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
620 (PCH)
Tel.:
03871 722-5349
Yvonne Papke
SB Betreuungsbehörde
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C117 (LWL)
Tel.:
03871 722-5343

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