Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN

Volltext

Der/die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:

  • beliebig oft zu Hause
  • wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
  • 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.03.2015

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis

Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333

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