Volltext
Erteilung von Angelerlaubnissen für die Küstengewässer des Landes M-V als Jahreskarte, Wochenkarte oder Tageskarte.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
formloser schriftlicher Antrag (auch per Fax oder E-Mail) oder persönliche Antragsstellung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Jahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 30,00
- Jugendjahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 10,00
- Jahresangelerlaubnis für Schwerbehinderte Küstengewässer M-V: EUR 10,00
- Wochenangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 12,00
- Tagesangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 6,00
Bearbeitungsdauer
- schriftlicher Antrag: max. 3 Tage
- persönliche Antragstellung: sofort
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Dienststelle
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
https://www.lallf.de/ueber-uns/karteanfahrt/
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.
Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.
Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.
Anzahl: 21 Gebühren: nein
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Ansprechpartner
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt