Nachrüstung von Personenaufzügen in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert bauliche Maßnahmen zur Nachrüstung von Personenaufzügen an oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen, die nicht mehr als sechs oberirdische Geschosse umfassen. Die Personenaufzüge müssen von allen Wohnungen im Gebäude und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus stufenlos erreichbar sein.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt zinsgünstige Darlehen zur anteiligen Finanzierung der Gesamtausgaben für die Nachrüstung von Personenaufzügen bereit. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung der Zuwendungen begonnen wurden.
 

Handlungsgrundlage(n)

Modernisierungsrichtlinien vom 30. April 2003 (AmtsBl. M-V S. 566), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 26.06.2012 (AmtsBl. M-V S. 578)

Erforderliche Unterlagen

Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im Antragsformular. Die Modernisierungsrichtlinien und die Antragsformulare können von der Homepage des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern www.lfi-mv.de herunter geladen werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümer (Erbbauberechtigte stehen dem Eigentümer gleich), deren Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut sind.

Verfahrensablauf

Der Eigentümer meldet sein Vorhaben für eine Förderung im laufenden Modernisierungsprogramm formgebunden beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsstelle) an. Die Bewilligungsstelle prüft die Förderanmeldung und entscheidet im Einvernehmen mit dem zuständigen Landesministerium über die Erteilung von Fördervormerkungen (Antragsvorlagerechte). Nur Förderanmeldungen, für die ein Antragsvorlagerecht erteilt wurde, berechtigen zur Antragstellung bei der Bewilligungsstelle.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

03.06.2013

Zuständige Stelle

Beratung zu Fördermöglichkeiten, Antragsprüfung, Bewilligung sowie Darlehensverwaltung erfolgen im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale, Postfach 160255, 19092 Schwerin (Postanschrift); Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse).

Dienststelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Adresse:
Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
0385 63630
Fax:
0385 63631212
E-Mail:
Fahrstuhl:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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