Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten

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Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten.

Volltext

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.

Zahnärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt

  • Zahnärztliche Untersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen vom 2. Lebensjahr bis zum Schulabschluss durchgeführt.
  • Beratung in Bezug auf kieferorthopädische Fehlstellungen
  • Gesundheitsberichterstattung

Intensiv- und Gruppenprophylaxe

  • Gruppenprophylaxe bei Kindern der Altersgruppe 2 - 12 Jahre; für Kinder in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung
  • Zahn- und Mundhygiene
  • Einüben der richtigen Zahnputztechnik
  • Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht
  • Kariesprävention-Fluoridierungsmaßnahmen
  • Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
  • Motivation zum Zahnarztbesuch

Zahnärztliche Gutachten

Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung

Öffentlichkeitsarbeit

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Zahnärztlicher Kinderpass

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V

Fachlich freigegeben am

07.01.2015

Zuständige Stelle

das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Dienststelle

FG Zahnärztlicher Dienst
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5322
(Bemerkung: Frau Dr. Müller-Köppen (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

Andrea Menz
Sachbearbeiterin
Raum:
C 131 (LWL)
Tel.:
03871 722-5384
Brit Lazarus
Zahnärztin
Raum:
611 (PCH)
Tel.:
03871 722-5320
Doreen Köster
Assisten/in Zahnärztl. Dienst
Raum:
610 (PCH)
Tel.:
03871 722-5326
Gabriele Badel-Stiehler
Prophylaxeassistentin
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
610 (PCH)
Tel.:
03871 722-5325
Janet Koberstein
Sachbearbeiterin
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C137 (LWL)
Tel.:
03871 722-5323
Mandy Kloidt
Sachbearbeiterin
Raum:
C 131 (LWL)
Tel.:
03871 722-5327
Manuela Sternberg
Sachbearbeiterin
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C 131 (LWL)
Tel.:
03871 722-5324

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