Einschulungsuntersuchung durchführen

Volltext

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

Handlungsgrundlage(n)

Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
1. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
3. Gesetz zur Änderung des ÖGDG M-V
Schulgesundheitspflege-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Rechtsvorschriften finden Sie unter www.landesrecht-mv.de in der jeweils aktuellen Fassung.

Erforderliche Unterlagen

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

Zuständige Stelle

Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst)

Dienststelle

FG Jugendärztlicher Dienst
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 12 63
19370 Parchim
Tel.:
03871 722-5311
(Bemerkung: Frau Schwartz (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

Aylin Kniggendorf
Angestellte im medizinisch-technischen Dienst
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
622 (PCH)
Tel.:
03871 722-5460
Christin Schäfer
Sachbearbeiterin
Tel.:
03871 722-5383
Diana Timmermans
Sachbearbeiterin
Raum:
C 126 (LWL)
Tel.:
03871 722-5382
Franziska Mellmann
Assisten/in Zahnärztl. Dienst
Raum:
C 131 (LWL)
Tel.:
03871 722-5327
Gerhard Possekel
Arzt
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C 140 (LWL)
Tel.:
03871 722-5313
Ivonne Turban
Sachbearbeiterin
Raum:
612 (PCH)
Tel.:
03871 722-5316
Mascha Pohlmann
Ärztin
Raum:
C140 (LWL)
Tel.:
03871 722-5314
Petra Oettle
Sachbearbeiterin
Raum:
614 (PCH)
Tel.:
03871 722-5317
Sandra Schiebe
Angestellte im medizinisch-technische Dienst
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
C129/130 (LWL)
Tel.:
03871 722-5315
Simone Rohde
Sachbearbeiterin
Raum:
614 (PCH)
Tel.:
03871 722-5318
Ute Bluhm
Kinder- und Jugendärztin
Abteilung:
FD 53 - Gesundheit
Raum:
613 (PCH)
Tel.:
03871 722-5310

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