Volltext
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören unter anderem Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim
Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb, der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, hat die Möglichkeit zweimal im Jahr kostenfrei eine Sperrmüllabholung für haushaltsübliche Mengen (bis maximal 5 m³) anzumelden.
Zum Sperrmüll gehören sperrige und bewegliche Gegenstände, die in Wohnung, Haus und Garten in haushaltsüblichen Mengen anfallen und
- wegen ihrer Größe oder Ihrer Sperrigkeit, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die zugelassenen Abfallsammelbehälter passen
- bzw. aufgrund Ihres Gewichtes oder Ihrer Materialbeschaffenheit nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden können.
- Einzelstücke dürfen nicht größer als 2 m x 1 m x 0,75 m sein oder mehr als 50 kg wiegen.
Im Rahmen der Sperrmüllsammlung erfolgt auch die Abholung von Haushalts- sowie Elektro- und Elektronikschrott.
Nicht zum Sperrmüll gehören unter anderem
- Abfälle jeglicher Art in Tüten, Säcke und Kartons verpackt
- Gegenstände, die aus Bau- und Umbaumaßnahmen anfallen: z.B. Steine , Ziegel, Holz, Holzgebälk, Bauabfälle, Türen und Türrahmen, Fenster und Fensterrahmen, Deckentäfelung, Styropor-Platten, Paneele, Laminat , Vinyl-Boden und Parkett, Dusch- u. Badewannen, Duschabtrennung, Wasch- u. WC-Becken, Dachrinnen, Zäune, Teichfolien u.-wannen, Tierställe, Gartenhäuschen, Tapeten, Abdeckfolien
- Hausmüll, schadstoffhaltige Abfälle, Alttextilien, Geschirr u. kompostierbare Abfälle
- Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Reifen, Heizkessel, Heizkörper, Öltanks, leere Ölbehälter
Weiterführende Informationen auf der Seite der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR.
Handlungsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
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Die Satzungen finden Sie auf der Seite der Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim AöR.
Erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Sperrmüll durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
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Für die Leistung der Sperrmüllabfuhr werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
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Selbstanlieferung bzw. Annahmestellen finden Sie auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes.
Fristen
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Anmeldung der Sperrmüllabholung mittels Sperrmüllkarte (Abfallratgeber) oder über das Online-Formular . Die Abholung des Sperrmülls wird innerhalb von 3 Wochen nach Anmeldung realisiert. Der Abfuhrtermin wird ca. 1 Woche vor Abholung per Antwortkarte bzw. E-Mail mitgeteilt.
Sperrmüll, Haushaltsschrott, Elektro- und Elektronikschrott werden am gleichen Tag eingesammelt. Die Entsorgung erfolgt mit Sammelfahrzeugen. Die Abfälle sind zum mitgeteilten Abfuhrtag bis 6:00 Uhr, frühestens ab 18:00 Uhr am Vorabend des Abfuhrtages am Straßenrand der nächstgelegenen und mit einem Sammelfahrzeug befahrbaren öffentlichen Straße, getrennt voneinander bereitzustellen.
Bereitgestellte Gegenstände, die nicht im Rahmen der Sperrmüllsammlung eingesammelt wurden, sind umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Formulare
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Die Bestellung der Sperrmüllabfuhr kann über die Sperrmüllkarte (Abfallratgeber) oder mit dem Online-Formular vorgenommen werden.
Weiterführende Informationen
Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte und von ihnen beauftragte für die Abfallentsorgung zuständige Unternehmen
Fachlich freigegeben durch
LM, Referat 460
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
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Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim vertreten durch die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR.
Ansprechpunkt
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Dienststelle
19288 Ludwigslust
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner
19061 Schwerin, Landeshauptstadt