Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden

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Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.

Volltext

Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

Grundbesitz sind

  •  land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
  •  Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.

Fristen

Fälligkeit der Grundsteuer:

Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

03.03.2015

Zuständige Stelle

zuständige Gemeinde

Dienststelle

Steuern und Abgaben
Adresse:
Am Markt 1
19406 Sternberg
Tel.:
03847 4445-0
Fax:
03847 4445-13
Öffnungszeiten:

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner

Kathrin Radloff
Abteilung:
Steueramt
Tel.:
03847 444547
Telefax:
03847 444513
Stefan Soltow
Postanschrift:
Am Markt 3
19406 Sternberg
Abteilung:
Steuern
Tel.:
03847 444541

Formulare

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Name
Externe URL: Formular 'Antrag auf Jahreszahlung der Grundsteuer
' Antrag auf Jahreszahlung der Grundsteuer
Externe URL: Formular 'Grundsteuer-Anmeldung
' Grundsteuer-Anmeldung

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