Internationalen Führerschein beantragen

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In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

Volltext

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
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Lichtbildausweis bzw. Meldebescheinigung:

  • erforderlich ist der gültige Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

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Internationaler Führerschein (Nicht EU)

Geb.-Nr.

 

126.2 Meldung an das ZFER ohne Probe

207    Erteilung und Ausfertigung eines Internationalen

           Führerscheins

1,00 EUR

15,30 EUR

Gesamt

16,30 EUR

Porto für Expressbestellung: 10,50€

Verfahrensablauf

Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, bevor Sie in die Fahrerlaubnisbehörde gehen. Wenn Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente oder unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können die Behördenmitarbeiter Ihr Anliegen nicht erledigen. Bei Vorliegen aller vollständigen Unterlagen erfolgt in der Regel die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins sofort. Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der kreisangehörigen, großen Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Ein persönliches Erscheinen bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind. Das Beantragen durch einen Vertreter ist nicht möglich. Besitzen Sie noch keinen EU-Kartenführerschein, ist die Ausstellung eines solchen vorher zu beantragen, wenn Sie Ihren Wohnort auf dem Gebiet der Europäischen Union haben. Erst danach kann Ihnen ein Internationaler Führerschein ausgefertigt werden.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Bei Vorliegen aller vollständigen Unterlagen wird der Antrag zur Bearbeitung nach Parchim übersandt. Die Bearbeitung, Ausstellung und Zusendung des Dokuments dauert ca. 3 Wochen.

Bearbeitungsdauer

Grundsätzlich erfolgt die Ausstellung des Internationalen Führerscheins sofort. Infolge des Beantragens eines EU-Kartenführerscheins (Herstellen durch die Bundesdruckerei) kann sich die Bearbeitung verzögern. Die Internationalen Führerscheine können bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen sofort ausgestellt werden. Muss vorher noch ein EU-Kartenführerschein von der Bundesdruckerei ausgestellt werden, kann dieser nach ca. 2 Wochen bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden oder im Direktversand von der Bundesdruckerei zugesandt werden. In Eilfällen kann das Verfahren zum Erhalt des EU-Kartenführerscheins gegen Zusatzgebühren bis auf wenige Arbeitstage beschleunigt werden.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Bei Vorliegen aller vollständigen Unterlagen wird der Antrag zur Bearbeitung nach Parchim übersandt. Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der Behördenrufnummer 115.

Fristen

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

In den kreiseigenen sowie in den kooperativen Bürgerbüros erfolgt lediglich die Antragsannahme für einen internationalen Führerschein.

Die Bearbeitung erfolgt in der Führerscheinstelle in Parchim. Bezüglich der Dauer informieren Sie sich direkt über die Behördenrufnummer 115.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Im Ausland kann es notwendig sein, den Internationalen Führerschein oder den nationalen Führerschein und eine mit diesem verbundene Übersetzung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Insbesondere bei Reisen ins außereuropäische Ausland muss man seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen Führerschein im "Scheckkartenformat" umtauschen. Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, können durch den Umtausch in den EU-Kartenführerschein von vornherein ausgeschlossen werden. Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde durchzuführen. Der Umtausch in einen EU-Kartenführerschein empfiehlt sich auch bei Reisen in die übrigen EU- bzw. EWR-Staaten. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem verwaltungsmäßigen Umtausch - wie bisher - nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a. für Berufskraftfahrer, Busfahrer oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung). Der Internationale Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist drei Jahre, jeweils vom Zeitpunkt seiner Ausstellung gültig. Die Gültigkeitsdauer Internationaler Führerscheine nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 beträgt ein Jahr. Die Gültigkeitsdauer beider Führerscheine kann kürzer sein, wenn die nationale Führerscheinklasse für LKW oder Busse (Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE) entsprechend verkürzt ist.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

30.12.2022

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober-)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte. Örtlich zuständig ist die Behörde des Ortes, in dem die Betroffene/der Betroffene seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat, mangels eines solchen die Behörde des Aufenthaltsortes.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

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