Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

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Für die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Volltext

Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.

Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.

Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

 Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Für das Baugenehmigungsverfahren sind folgende Unterlagen beim Fachdienst Bauordnung einzureichen:

  1. ausgefülltes und unterschriebenes Bauantragsformular
  2. Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte / aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
  3. Lageplan nach Bauvorlagenverordnung
  4. Bauzeichnungen nach Bauvorlagenverordnung
  5. Baubeschreibung nach Bauvorlagenverordnung
  6. Nachweis der Standsicherheit / Erklärung Tragwerksplaner
  7. Nachweis des Brandschutzes
  8. Aussagen zur gesicherten Erschließung
  9. Berechnungen zum Maß der baulichen Nutzung, ggf. Angaben zu Festsetzungen im Bebauungsplan

Grundsätzlich sind für das Baugenehmigungsverfahren Unterlagen, die durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt wurden, erforderlich. Die o.g. Aufzählung zeigt die beispielhaft notwendigen Unterlagen. Im Einzelfall sind weitere Antragsunterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Bauantrag vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • mindestens EUR 60,00
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.

Verfahrensablauf

Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten einen Bescheid über die Baugenehmigung.

Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Fristen

  • Keine Antragsfrist
  • Keine Genehmigungsfrist im normalen Baugenehmigungsverfahren

Formulare

  • Formulare vorhanden: ja
  • Online-Dienst vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ludwigslust-Parchim

Die Formulare zum Thema Baugenehmigung erhalten Sie in unserer Formularübersicht

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Zuständige Stelle

zuständige untere Bauaufsichtsbehörde

Dienststelle

FG Bauordnung
Adresse:
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Postanschrift:
Postfach Postfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
03871 722-6340
(Bemerkung: Herr Kebschull (FGL))
Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner

Andreas Adler
Raum:
B304 (LWL)
Tel.:
03871 722-6349
Angela Dumke
Sachbearbeiterin
Raum:
B306 (LWL)
Tel.:
03871 722-6342
Frank Brinkmann
Sachbearbeiter
Raum:
B308 (LWL)
Tel.:
03871 722-6348
Frank Preuß
Sachbearbeiter
Raum:
B307 (LWL)
Tel.:
03871 722-6345
Guido Kebschull
Sachbearbeiter
Raum:
B301 (LWL)
Tel.:
03871 722-6340
Heike Dörfler
Sachbearbeiterin
Raum:
B308 (LWL)
Tel.:
03871 722-6343
Katja Möller
Sachbearbeiterin
Raum:
B307 (LWL)
Tel.:
03871 722-6347
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Fachperson für Datenschutz
Postanschrift:
Eckdrift 93
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Tel.:
+49 385 20092-1212
Madlen Schmidt
Sachbearbeiterin
Raum:
B314 (LWL)
Tel.:
03871 722-6361
Norman Poschwatta
Sachbearbeiter
Raum:
B306 (LWL)
Tel.:
03871 722-6344
Peter Dechow
Sachbearbeiter
Raum:
B314 (LWL)
Tel.:
03871 722-6362
Wilfried Gammelin
Sachbearbeiter
Raum:
B304 (LWL)
Tel.:
03871 722-6346

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